Haushaltshilfe & Betreuung über die Pflegekasse – Hauswirtschaft.com
Hauswirtschaft.com bietet professionelle Haushaltshilfe, hauswirtschaftliche Unterstützung und Betreuungsleistungen für Menschen mit Pflegegrad. Die Haushaltshilfe wird vollständig von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen – ohne Eigenanteil für den Pflegebedürftigen.
Was ist Haushaltshilfe von der Pflegekasse?
Haushaltshilfe von der Pflegekasse ist professionelle hauswirtschaftliche Unterstützung, die für Personen mit Pflegegrad über die gesetzliche Pflegeversicherung finanziert wird. Als zugelassener Anbieter rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Wer hat Anspruch auf kostenlose Haushaltshilfe durch die Pflegekasse?
Alle Personen mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5), die zu Hause gepflegt werden, haben gesetzlichen Anspruch auf Haushaltshilfe durch die Pflegekasse. Ab Pflegegrad 1 steht bundesweit der Entlastungsbetrag von monatlich 131 Euro (§45b SGB XI) zur Verfügung. Welche weiteren Budgettöpfe hinzukommen, unterscheidet sich je nach Bundesland – Details und Rechenbeispiele finden Sie auf den regionalen Seiten.
Was umfasst hauswirtschaftliche Unterstützung?
- Haushaltshilfe: Reinigung der Wohnung (Bad, Küche, Wohnräume)
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Wäschepflege (Waschen, Trocknen, Bügeln)
- Haushaltshilfe: Einkaufsservice und Besorgungen
- Hauswirtschaftliche Unterstützung: Zubereitung von Mahlzeiten
- Betten machen und Bettwäsche wechseln
- Aufräumen und Ordnung halten
- Betreuungsleistungen: Gespräche, Gesellschaftsspiele, Begleitung zu Veranstaltungen sowie zu Ärzten und Terminen
Wie hoch ist der Eigenanteil für Haushaltshilfe?
0 Euro. Wir rechnen die Haushaltshilfe und hauswirtschaftliche Unterstützung direkt mit der Pflegekasse ab. Weder Vorleistung noch Eigenanteil ist nötig, solange Sie im Rahmen Ihrer bewilligten Budgets bleiben.
Unterscheiden sich Leistungen und Preise je nach Region?
Ja. Die verfügbaren Budgettöpfe und Stundensätze unterscheiden sich je nach Bundesland. Die genauen Preise und Rechenbeispiele finden Sie auf den jeweiligen regionalen Unterseiten.
Kontakt für Haushaltshilfe über die Pflegekasse
Telefon: 0800-9520430 — Erreichbar Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr. Anmeldungen und Anfragen beantworten wir innerhalb von 24 Stunden.
Rechtliche Grundlage
Die Kostenübernahme für Haushaltshilfe basiert auf dem Sozialgesetzbuch XI (SGB XI), insbesondere dem Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI (ab Pflegegrad 1: 131 Euro/Monat, bundesweit einheitlich). Je nach Bundesland können weitere Leistungen wie die Verhinderungspflege (§39 SGB XI) oder der Umwandlungsanspruch (§45a SGB XI) hinzukommen.

